Rechtliche Informationen für die Verwendung der Radarwarner in Deutschland !!

Die Verwendung der Systeme als radarwarner /Laserwarner und Störer ist im Geltungsbereich der deutschen StVZO nicht gestattet. Verwendung in Deutschland verboten.

§§ 23 Abs. 1b, 49 Abs. 1 Nr. 22 Artikel 247: Beim Führen eines Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitführt - §§ 23 Abs. 1b, 49 Abs. 1 Nr. 22 - 75 Euro Bußgeld")

Kaufverträge über Radarwarner und technische Geräte lt. § 23 Abs.1b  sind nichtig.

Angeschaut